Wer kann Mitglied werden?

Die BKK Heimbach ist eine exklusive, betriebsbezogene (geschlossene) BKK und somit nicht für den allgemeinen Markt geöffnet. Dies garantiert den Unternehmensbezug und die Nähe zu unseren Kunden.

Mitglied unserer BKK können demnach werden:

  • Beschäftigte der Fa. Heimbach GmbH & Co. KG in Düren
  • Beschäftigte der Fa. Heimbach Filtration GmbH in Düren
  • Bei unserer BKK beitragsfrei mitversicherte Ehepartner und Kinder bei Ende bzw. Wegfall der Familienversicherung, weil sie selbst versicherungspflichtiges oder freiwilliges Mitglied werden (z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildungsstelle egal bei welchem Arbeitgeber, Studium ab dem 25. Lebensjahr, eigener Rentenbezug, nach Scheidung usw.).
  • Der Ehepartner eines Mitgliedes unserer BKK, der anderweitig gesetzlich versichert ist.

Wollen Sie Mitglied unserer BKK werden und sind anderweitig gesetzlich versichert, müssen Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Diese stellt Ihnen innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung aus, die uns dann einzureichen ist. Ohne Vorlage der Bestätigung wäre der Krankenkassenwechsel nicht rechtskräftig. Waren Sie bisher als Angehöriger familienversichert, dann benötigen Sie keine Kündigungsbestätigung.

An die Wahlentscheidung zur Krankenkasse sind Mitglieder dann 18 Monate gebunden.

Wer einmal Mitglied unserer BKK ist, kann ein für allemal auch Mitglied bei uns bleiben. Arbeitgeberwechsel oder der Wechsel des Versicherungsverhältnisses (z.B. Arbeitslosengeldbezug oder Rentenbezug) ändern nichts. Somit ist sichergestellt, das Sie nie mehr auf die Vorteile unserer BKK verzichten müssen.

Das Thema Wahlrechte und Kassenwechsel ist sehr vielschichtig. Auf der Seite Kündigungsfristen erhalten Sie hierzu einen ersten Überblick. Wenn Sie weitere Fragen haben werden wir Sie gerne umfassend persönlich informieren.