Seit dem 01.01.2009 gelten die einheitlich gesetzlich festgesetzten Beitragssätze.Unsere aktuellen Beitragssätzeseit 01.07.2009: allgemein | 14,0 % | *) | ermäßigt | 13,4 % |
| | *) zzgl. vom Versicherten alleine zu tragender gesetzlicher Aufschlag in Höhe von 0,9 %
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Fälligkeit der Beitragsnachweise und Beiträgea) Beitragsnachweise Der Gesetzgeber hat in §28f Abs. 3 SGB IV festgeschrieben, dass Beitragsnachweise ab dem 01.01.2008 generell zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge (§23 Abs. 1 SGB IV) einzureichen sind. b) Beiträge Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt, in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld fällig. Ein eventuell verbleibender Restbetrag ist mit der nächsten Fälligkeit zu zahlen. EinzugsermächtigungBei erteilter Einzugsermächtigung können die fälligen Beiträge laut Beitragsnachweis auch durch Lastschrift abgebucht werden. Falls Sie dieses Verfahren nutzen möchten, senden Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Ein entsprechendes Formular finden Sie hinter unten stehenden Link als Excel Datei. Einzugsermächtigung
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